Volle Gebühren bei Regulierung durch Anwaltsmitarbeiter

 

 

 

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Ort, Datum

Unfall vom .; Schadennummer: ...

Sehr geehrte(r) ...,

der Anfall und die Erstattbarkeit der von mir berechneten Gebühren nach RVG ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Regulierung durch einen freien Mitarbeiter erfolgt ist. § 5 RVG sieht dies ausdrücklich vor, wenn der Rechtsanwalt durch einen Rechtsanwalt, den allgemeinen Vertreter, einen Assessor bei einem Rechtsanwalt oder einen zur Ausbildung zugewiesenen Referendar vertreten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt