Name der Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
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Ort, Datum
Unfall vom ...; Schadennummer: ...
Sehr geehrte(r) ...,
weder Anfall noch Erstattbarkeit der von mir abgerechneten Gebühren sind dadurch ausgeschlossen, dass die Regulierung durch einen bei mir tätigen Stationsrechtsreferendar erfolgte. Dieser ist mir gem. § 5 RVG gleichgestellt, und damit richten sich die von diesem verdienten Gebühren auch nach dem RVG (Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, 9. Aufl. 2021, § 5 RVG Rdnr. 61).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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