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Unfall vom ...; Schadennummer: ...
Sehr geehrte(r) ...,
der Kostenerstattungsanspruch meines Mandanten umfasst die vollen Gebühren nach RVG, auch wenn die Regulierung durch einen bei mir beschäftigten Assessor durchgeführt wurde. Ich verweise auf § 5 RVG, der den Assessor dem allgemein bestellten Anwaltsvertreter und dem Stationsreferendar gleichstellt (Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, 9. Aufl. 2021, § 5 RVG Rdnr. 38).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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