Volle Gebühren für Regulierung bei Regulierung durch Stationsreferendar

 

 

 

Name der Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Unfall vom ...; Schadennummer: ...

Sehr geehrte(r) ...,

weder Anfall noch Erstattbarkeit der von mir abgerechneten Gebühren sind dadurch ausgeschlossen, dass die Regulierung durch einen bei mir tätigen Stationsrechtsreferendar erfolgte. Dieser ist mir gem. § 5 RVG gleichgestellt, und damit richten sich die von diesem verdienten Gebühren auch nach dem RVG (Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, 9. Aufl. 2021, § 5 RVG Rdnr. 61).

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt