Vollkaskoversicherungsschutz; Restwertanrechnung entsprechend erzieltem Verkaufspreis; verzögerter Hinweis des Versicherers auf günstigeres Angebot
LG Lüneburg, Urteil vom 09.11.2001 - Aktenzeichen 8 S 67/01
DRsp Nr. 2003/16760
Vollkaskoversicherungsschutz; Restwertanrechnung entsprechend erzieltem Verkaufspreis; verzögerter Hinweis des Versicherers auf günstigeres Angebot
Der Restwert, der bei Totalschaden eines vollkaskoversicherten Kraftfahrzeugs auf die ersatzfähigen Wiederbeschaffungskosten anzurechnen ist, kann trotz eines vom Versicherer mitgeteilten höheren Kaufangebots gleichwohl in Höhe des vom Geschädigten beim Verkauf erzielten Preises zu berücksichtigen sein, falls der Versicherer mit seiner Mitteilung ("Weisung" im Sinne von § 7 III AKB) verzögert auf die ordnungsgemäße Schadensanzeige reagiert.