Der PKW des Klägers ist bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden. Die Beklagte hat als Kraftfahrzeugpflichtversicherer des Unfallgegners in vollem Umfang für den Schaden einzustehen.
Eine fachgerechte Instandsetzung des beschädigten Fahrzeugs hätte nach sachverständiger Schätzung 1.916,70 EUR netto gekostet. Der Kläger ließ die Reparatur jedoch kostengünstiger durchführen. Er veräußerte das Fahrzeug spätestens nach 22 Tagen. Die Beklagte erstattete ihm einen Betrag von 1.300 EUR, den sie aus dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall in Höhe von 3.800 EUR unter Abzug eines Restwerts von 2.500 EUR errechnete.
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