KG - Beschluss vom 28.09.2001
(3) 1 Ss 241/00 (84/01)
Normen:
StPO § 318 § 353 ;
Fundstellen:
NZV 2002, 240
VRS 101, 438

Voraussetzungen der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

KG, Beschluss vom 28.09.2001 - Aktenzeichen (3) 1 Ss 241/00 (84/01)

DRsp Nr. 2005/7439

Voraussetzungen der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

1. Die Beschränkung eines Rechtsmittels innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung ist grundsätzlich zulässig, setzt aber voraus, dass keine innere Abhängigkeit von der gesamten Straffrage besteht und der angefochtene Teil einer selbständigen Prüfung und Beurteilung zugänglich ist. 2. In der Regel ist die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung so eng mit der erkannten Freiheitsstrafe und einer weiterhin angeordneten Sperrfrist verknüpft, dass sie unabhängig von diesen nicht beantwortet werden kann.

Normenkette:

StPO § 318 § 353 ;
Fundstellen
NZV 2002, 240
VRS 101, 438