OLG Zweibrücken - Beschluss vom 07.11.2013
1 Ss Bs 36/13
Normen:
BKatV § 4 Abs. 2; StVG § 25 Abs. 2a; StVG § 24;
Fundstellen:
DAR 2014, 42
Vorinstanzen:
AG Kaiserslautern, vom 15.05.2013

Voraussetzungen der Verhängung eines Fahrverbots nach mehrfachen Geschwindigkeitsverstößen

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.11.2013 - Aktenzeichen 1 Ss Bs 36/13

DRsp Nr. 2014/1998

Voraussetzungen der Verhängung eines Fahrverbots nach mehrfachen Geschwindigkeitsverstößen

Erfolgt die Verhängung eines Fahrverbots auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 BKatV, weil der Betroffene bereits in der Vergangenheit einen Geschwindigkeitsverstoß begangen hat, so müssen die Urteilsfeststellungen aussagekräftige Angaben zu den früheren Verstößen, insbesondere zum Datum der Tatbegehung und zur Höhe der überschrittenen Geschwindigkeit, enthalten, um dem Revisionsgericht das Prüfen der Vorausetzungen zu ermöglichen.

Tenor

1.

Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 15. Mai 2013 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.

2.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Kaiserslautern zurückverwiesen.

Normenkette:

BKatV § 4 Abs. 2; StVG § 25 Abs. 2a; StVG § 24;

Gründe

I.