OLG Hamm - Urteil vom 17.01.2008
4 U 159/07
Normen:
Pkw-EnVKV § 5 Abs. 1 ; UKlaG § 4 ; UWG § 3 ; UWG § 4 Nr. 11 ; UWG § 8 Abs. 1 ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3 ; UWG § 8 Abs. 4 ; UWG § 12 Abs. 1 Satz 1 ; UWG § 12 Abs. 1 Satz 2 ; ZPO § 139 Abs. 2 ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 ; BGB § 288 Abs. 1 ; BGB § 291 ;
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 03.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 42/07

Voraussetzungen des Verstoßes gegen die PKW- Verbrauchs- und Emissionsangabenverordnung (Pkw-EnVkV) i.V. m. § 3 UWG - Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs gem. § 8 Abs. 4 UWG - Kein Ersatz von Abmahnkosten

OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2008 - Aktenzeichen 4 U 159/07

DRsp Nr. 2008/18008

Voraussetzungen des Verstoßes gegen die PKW- Verbrauchs- und Emissionsangabenverordnung (Pkw-EnVkV) i.V. m. § 3 UWG - Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs gem. § 8 Abs. 4 UWG - Kein Ersatz von Abmahnkosten

1. Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Anspruchsberechtigte damit seine satzungsgemäßen Aufgaben wahrnimmt. 2. Die Pflichtangaben der Verordnung müssen eindeutig, klar und gleichrangig mit anderen Details bzgl. des beworbenen Fahrzeugs in der Anzeige dargestellt werden. Der Verbraucher darf nicht nur zufällig auf die Pflichtangaben stoßen. 3. Ein erheblicher Verstoß liegt auch dann vor, wenn die europarechtlich als wesentlich eingestuften, Pflichtangaben nur unzureichend vorgenommen werden, so dass der Gesetzeszweck nicht erreicht werden kann. 4. Der Verstoß gegen der Kern einer verbraucherschutzrechtlichen Vorschrift ist immer erheblich. Der ist daneben auch geeignet, den Händlern die gegen diese Vorschrift verstoßen einen Wettbewerbsvorsprung gegenüber den gesetzestreuen Mitbewerbern zu verschaffen. 5. Wird auf die Abmahnung hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben, so können die Kosten für eine erneute anwaltliche Abmahnung nicht verlangt werden, da diese nicht erforderlich war.

Normenkette:

Pkw-EnVKV § 5 Abs. 1 ; UKlaG § 4 ; UWG § 3 ; UWG § 4 Nr. 11 ; UWG § 8 Abs. 1 ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 3 ; § Abs. ;