I.
Das Amtsgericht Prenzlau hat mit Urteil vom 3. März 2003 den Betroffenen wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 700,00 EURO verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt.
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