Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 8. kleinen Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 04. Juli 2011 mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau zurückverwiesen.
I. Das Amtsgericht Wittenberg - Strafrichter - hat den Angeklagten mit Urteil vom 09. Dezember 2010 (2 Ds 204/10 (394 Js 27216/09)) wegen Kennzeichenmissbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt und die beschlagnahmten Kennzeichen ... eingezogen.
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