I.
Der Betroffene ist durch das Amtsgericht Warburg wegen "fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" zu einer erhöhten Geldbuße von 450,00 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten Dauer unter Gewährung von Vollstreckungsaufschub gemäß § 25 Abs. 2 a StVG verurteilt worden.
Hiergegen richtet sich die zulässige Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der er unter näherer Darlegung die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt.
Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt wie erkannt.
II.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|