Warnung vor Wildwechsel im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Straßenverkehrssicherungspflicht
LG Coburg, Urteil vom 24.04.2001 - Aktenzeichen 11 O 722/00
DRsp Nr. 2003/16668
Warnung vor Wildwechsel im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Straßenverkehrssicherungspflicht
Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Straßenverkehrssicherungspflicht muss jedenfalls dort, wo Wildwechsel über die Straße "besondere Gefahrenstellen" bilden, durch entsprechende Gefahrenzeichen (§ 40, Zeichen 142 StVO) gewarnt werden.