Wertminderung

Autoren: Hartmann/Schomerus

Eine technische Wertminderung wird in Spanien nicht gezahlt, da das Fahrzeug durch die Reparatur in den Zustand versetzt wird, den es vor den Unfall hatte. Ebenso wenig wird ein merkantiler Minderwert berücksichtigt.

Bei erheblicher Beschädigung eines neuwertigen Fahrzeugs sind in Einzelfällen schon Beträge für eine technische Wertminderung zugesprochen worden. In aller Regel wird diese Schadensposition im Rahmen der außergerichtlichen Regulierung auch in solchen Fällen nicht übernommen. Die spanischen Gerichte erkennen aber eine Wertminderungen bei Neufahrzeugen mit Alter von bis zu sechs Monaten zum Unfallzeitpunkt und max. 1.000 km Laufleistung an.