LG Lüneburg, vom 11.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 1/03
Wettbewerbswidriger Boykottaufruf eines Schilderprägers in der Nähe einer Kfz-Zulassungsstelle
OLG Celle, Urteil vom 16.10.2003 - Aktenzeichen 13 U 60/03
DRsp Nr. 2003/15410
Wettbewerbswidriger Boykottaufruf eines Schilderprägers in der Nähe einer Kfz-Zulassungsstelle
»Der Boykottaufruf eines Schilderprägers an einen Vermieter von Gewerberäumen mit dem Ziel, weitere Schilderpräger aus der unmittelbaren Nachbarschaft der Zulassungsstelle fernzuhalten, ist in aller Regel unbillig im Sinn von § 21 Abs. 1GWB.«
Normenkette:
GWB § 21 Abs. 1 ;
Entscheidungsgründe:
I.
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