OLG Saarbrücken - Beschluss vom 28.04.2003
1 Ws 72/03
Normen:
StPO § 35a § 44 Satz 1 ;
Fundstellen:
NJW 2003, 2182
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 07.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 6-20/03
AG Homburg-Saar, vom 28.10.2002

Wiedereinsetzung nach unterlassener Aushändigung eines Merkblattes über Rechtsmittelbelehrung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.04.2003 - Aktenzeichen 1 Ws 72/03

DRsp Nr. 2004/5803

Wiedereinsetzung nach unterlassener Aushändigung eines Merkblattes über Rechtsmittelbelehrung

Ein nicht anwaltlich vertretener rechtsunkundiger Angeklagter ist ergänzend durch Aushändigung eines Merkblattes zu belehren, wenn es sich um eine schwierige Rechtsmittelbelehrung handelt; dies folgt aus der richterlichen Fürsorgepflicht.

Normenkette:

StPO § 35a § 44 Satz 1 ;

Gründe:

I.

Mit Urteil des Amtsgerichts Homburg vom 28. 10. 2002 wurde der Angeklagte wegen Pfandkehr und Betruges in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach Verkündung des Urteils wurde dem in der Hauptverhandlung anwaltlich nicht vertretenen Angeklagten ausweislich der Sitzungsniederschrift mündlich Rechtsmittelbelehrung erteilt; ein Merkblatt mit einer schriftlichen Rechtsmittelbelehrung wurde ihm nicht ausgehändigt.