Die Berufung des Klägers gegen das am 28. Oktober 2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck wird zurückgewiesen.
2)Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3)Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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