Am 5.4.2002 erließ die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit. Als Familienname war fälschlicherweise der Geburtsname angegeben. Die beiden Vornamen, der Geburtsname, die Anschrift, das Geburtsdatum und der Geburtsort des Betroffenen, sein Geschlecht, seine Staatsangehörigkeit sowie das auf ihn zugelassene Kfz mit Fabrikat und amtlichen Kennzeichen waren richtig bezeichnet.
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