OLG Celle - Urteil vom 22.08.2007
14 U 182/06
Normen:
BGB (a.F.) § 195; BGB (a.F.) § 197; BGB (a.F.) § 201; BGB (a.F.) 218; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); BGB § 823 Abs. 1; BGB (a.F.) § 847 Abs. 1;
Fundstellen:
NJW 2008, 1088
NJW 2008, 1088
NJW 2008, 1088
NJW 2008, 1088
OLGReport-Celle 2007, 724
OLGReport-Celle 2007, 724
OLGReport-Celle 2007, 724
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 28.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 19 O 135/05

Wirksamkeit eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses durch schlüssiges Verhalten; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ein einem Mitverschulden der Geschädigten in Höhe von 25 %

OLG Celle, Urteil vom 22.08.2007 - Aktenzeichen 14 U 182/06

DRsp Nr. 2008/22214

Wirksamkeit eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntnisses durch schlüssiges Verhalten; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ein einem Mitverschulden der Geschädigten in Höhe von 25 %

1. Ein Anerkenntnis auch in einem schlüssigen Verhalten und unter Umständen sogar in bloßem Stillschweigen bestehen, wenn das Verhalten des Schuldners das Bewusstsein vom Bestehen der Schuld unzweideutig zum Ausdruck bringt. 2. Die vorbehaltlose Erfüllung von Einzelansprüchen eines Schadensersatzberechtigten unterbricht die Verjährung des rechtskräftig festgestellten Gesamtanspruchs.

3. 20000 EUR Schmerzensgeld unter Berücksichtigung einer Mithaftung von ¼ für eine Frau, die 1970 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wurde.

Normenkette:

BGB (a.F.) § 195; BGB (a.F.) § 197; BGB (a.F.) § 201; BGB (a.F.) 218; BGB § 253 Abs. 2 (redaktionell eingefügt aufgrund der am 01.08.2002 in Kraft getretenen Rechtsänderung); BGB § 823 Abs. 1; BGB (a.F.) § 847 Abs. 1;

Gründe:

I. Die Parteien streiten um den grundsätzlichen Umfang der Schadensersatzverpflichtung der Beklagten aus einem Verkehrsunfall.