OLG Koblenz - Urteil vom 29.09.2003
12 U 854/02
Normen:
ZPO § 97 Abs. 1 ; ZPO § 708 Nr. 10 ; ZPO § 713 ;
Fundstellen:
NZV 2004, 197
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 21.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 285/00

Wirkung eines sog. Abfindungsvergleichs

OLG Koblenz, Urteil vom 29.09.2003 - Aktenzeichen 12 U 854/02

DRsp Nr. 2003/12873

Wirkung eines sog. Abfindungsvergleichs

1. Ein Abfindungsvergleich über die aus einem Verkehrsunfall resultierenden Schadensersatzansprüche bewirkt im Rahmen des gegenseitigen Nachgebens einen Erlass etwaiger weitergehender Schadensersatzforderungen 2. Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung setzt neben dem Auftreten nicht vorhergesehener, die Schadenshöhe betreffender Umstände ein krasses Missverhältnis zwischen der Vergleichssumme und dem Schaden voraus.

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 1 ; ZPO § 708 Nr. 10 ; ZPO § 713 ;

Entscheidungsgründe: