LG Koblenz, vom 21.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 285/00
Wirkung eines sog. Abfindungsvergleichs
OLG Koblenz, Urteil vom 29.09.2003 - Aktenzeichen 12 U 854/02
DRsp Nr. 2003/12873
Wirkung eines sog. Abfindungsvergleichs
1. Ein Abfindungsvergleich über die aus einem Verkehrsunfall resultierenden Schadensersatzansprüche bewirkt im Rahmen des gegenseitigen Nachgebens einen Erlass etwaiger weitergehender Schadensersatzforderungen2. Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung setzt neben dem Auftreten nicht vorhergesehener, die Schadenshöhe betreffender Umstände ein krasses Missverhältnis zwischen der Vergleichssumme und dem Schaden voraus.