KG vom 31.08.2001
(3) 1 Ss 188/01
Normen:
StGB § 265a ; StPO § 261 ;
Fundstellen:
StV 2002, 412
Vorinstanzen:
AG Tiergarten - 280 Cs 766/00 - 154 Pls 2101/00 - 12.04.2001,

Würdigung der Einlassung in einem Strafverfahren wegen Schwarzfahren

KG, vom 31.08.2001 - Aktenzeichen (3) 1 Ss 188/01

DRsp Nr. 2005/7410

Würdigung der Einlassung in einem Strafverfahren wegen Schwarzfahren

Auch in einem Strafverfahren wegen Leistungserschleichung gilt, dass es nicht Sache des Angeklagten ist, seine Unschuld darzutun. Eine widerlegbare Vermutung dafür, dass solche Delikte immer vorsätzlich begangen werden, gibt es nicht. Das Gericht darf vielmehr zu Lasten des Angeklagten nur Tatsachen verwerten, die erwiesen sind.

Normenkette:

StGB § 265a ; StPO § 261 ;
Vorinstanz: AG Tiergarten - 280 Cs 766/00 - 154 Pls 2101/00 - 12.04.2001,
Fundstellen
StV 2002, 412