Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Deggendorf 1. Zivilkammer vom 22. November 2011 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten Zahlung von Versicherungsprämien für den Zeitraum vom 1. Dezember 2009 bis zum 1. April 2010 in Höhe von 1.256,16 € (4 x 314,04 €).
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