Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 5. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 4. Dezember 2020 wird verworfen.
2.Der Angeklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Die Strafrichterin bei dem Amtsgericht Germersheim hat den Angeklagten mit Urteil vom 8. Juni 2020 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen, in einem Fall tateinheitlich begangen mit fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten mit Bewährungsaussetzung verurteilt. Ferner hat sie eine isolierte Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis von 18 Monaten bestimmt.
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