Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung; Überladung; Einstellung des Verfahrens durch das Amtsgericht; Mitteilung der Überprüfung wegen offensichtlicher Überladung an Fahrer; Bußgeldverfahren gegen den Halter; keine Identität von Fahrer und Halter; informatorische Befragung des Fahrers; Bekanntgabe der Einleitung von nicht aufschiebbaren Untersuchungshandlungen; Betroffener war Beifahrer; zufällige Anwesenheit des Betroffenen beim Anhaltevorgang; Wahrnehmung der polizeilichen Äußerungen; Anhörung; Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung; Mitteilung des Status; Mitteilung; Betroffener zu sein; hinreichende Individualisierung
OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2008 - Aktenzeichen 4 Ss OWi 738/07
DRsp Nr. 2008/23945
Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung; Überladung; Einstellung des Verfahrens durch das Amtsgericht; Mitteilung der Überprüfung wegen offensichtlicher Überladung an Fahrer; Bußgeldverfahren gegen den Halter; keine Identität von Fahrer und Halter; informatorische Befragung des Fahrers; Bekanntgabe der Einleitung von nicht aufschiebbaren Untersuchungshandlungen; Betroffener war Beifahrer; zufällige Anwesenheit des Betroffenen beim Anhaltevorgang; Wahrnehmung der polizeilichen Äußerungen; Anhörung; Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung; Mitteilung des Status; Mitteilung; Betroffener zu sein; hinreichende Individualisierung
Von Polizeibeamten vor Ort durchgeführten Ermittlungshandlungen i.S. des § 53OWiG - hier Anhalten der Fahrzeugkombination und informatorische Befragung des Führers sowie Bekanntgabe der Einleitung von nicht aufschiebbare Untersuchungshandlungen gegenüber dem Fahrzeugführer ist eine verjährungsunterbrechende Wirkung i.S. des § 33 Abs. 1 Nr. 1OWiG gegenüber dem beifahrenden Halter nicht beizumessen.
Tenor:
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen (Entscheidung des Einzelrichters).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.