OLG Saarbrücken - Urteil vom 05.02.2003
1 U 924/01
Normen:
HGB § 87 ; HGB § 89b ;
Fundstellen:
NJW-RR 2003, 900
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 27.11.2001 - Vorinstanzaktenzeichen IV O 11/94

Zum Anspruch auf einen Ausgleichsbetrag den der Vertragshändler (Handelsvertreter) gegenüber einem Automobilhersteller hat

OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.02.2003 - Aktenzeichen 1 U 924/01

DRsp Nr. 2003/10758

Zum Anspruch auf einen Ausgleichsbetrag den der Vertragshändler (Handelsvertreter) gegenüber einem Automobilhersteller hat

Hat ein Automobilhersteller (Unternehmer) aus Neukundengeschäftsverbindungen auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen Vorteil, durch die, durch den Vertragshändler gewonnen Neukunden, so muss er dem Vertragshändler auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus einen angemessenen Ausgleichsbetrag gemäß § 89b HGB zugestehen.

Normenkette:

HGB § 87 ; HGB § 89b ;

Tatbestand:

Der Kläger war im Zeitraum von dem Jahre 1980 bis 31. Dezember 1992 für die Beklagte, einen Automobilhersteller, als Vertragshändler tätig. Mit vorliegender Klage nimmt der Kläger die Beklagte auf Zahlung eines Ausgleichbetrages nach § 89b HGB in Anspruch.