Die Klägerin kaufte von dem erstbeklagten Autohändler einen gebrauchten Rover Trophy mit einer "Garantie-Versicherung" des zweitbeklagten Garantieanbieters. Nach einer Strecke von ca. 1.300 km kam es während einer Fahrt des Ehemanns der Klägerin zu einem Überhitzungsschaden am Motor. Über die Ursache des Schadens und seine Vermeidbarkeit herrscht zwischen den Parteien Streit.
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