I.
Die Kläger machen gegen die beklagte Versicherung Leistungen aus zwei Unfallversicherungsverträgen geltend.
Sowohl der Ehemann der Klägerin Ziffer 1 bzw. Vater der Kläger Ziffer 2 bis 5 (künftig nur: Ehemann der Klägerin) als auch dessen Arbeitgeber haben bei der Beklagten gegen Unfälle, die ihm zustoßen, eine Unfallversicherung abgeschlossen.
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