OLG Karlsruhe - Urteil vom 29.05.2002
9 U 165/01
Normen:
BGB § 459 § 462 § 347 (a.F.) ;
Fundstellen:
OLGReport-Karlsruhe 2002, 248
Vorinstanzen:
LG Konstanz, vom 15.08.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 139/01

Zur Frage der Gewährleistung bei unzutreffender Zusicherung ein Neufahrzeug sei uneingeschränkt zum Betrieb mit Biodiesel geeignet

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.05.2002 - Aktenzeichen 9 U 165/01

DRsp Nr. 2002/10956

Zur Frage der Gewährleistung bei unzutreffender Zusicherung ein Neufahrzeug sei uneingeschränkt zum Betrieb mit Biodiesel geeignet

»1. Zur Frage der Gewährleistung für die Zusicherung beim Verkauf eines Neufahrzeugs als uneingeschränkt zum Betrieb mit Biodiesel geeignet, wenn nach vom Hersteller später mitgeteilter Unzulässigkeit der Verwendung von Biodiesel diese Angabe zwar zurückgenommen, verbleibende Zweifel aber nicht ausgeräumt werden.2. Zur Aufnahme der Berechnung der Gebrauchsvorteile in den Urteilstenor.«

Normenkette:

BGB § 459 § 462 § 347 (a.F.) ;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrags in Anspruch.