LG Saarbrücken, vom 08.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 256/99
Zur Frage der Minderung der KfZ-Haftpflichtansprüche wegen eines Mitverschuldens des verletzten minderjährigen Kindes bzw. der Mutter
OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2001 - Aktenzeichen 4 U 31/01
DRsp Nr. 2003/7736
Zur Frage der Minderung der KfZ-Haftpflichtansprüche wegen eines Mitverschuldens des verletzten minderjährigen Kindes bzw. der Mutter
Wird im Straßenverkehr ein minderjähriges Kind angefahren, das hinter einem parkenden Auto hervorkommt und zu seiner Mutter laufen will, die sich auf dem gegenüberliegenden Gehweg befindet, so kommt eine Minderung des Anspruchs aus einer Kfz-Haftpflichtversicherung unter dem Gesichtspunkt eines Mitverschuldens des Kindes bzw. der Mutter in der Regel nicht in Betracht.