A.
Die Klägerin verlangt von dem beklagten Gebrauchtwagenhändler im Wege des Schadenersatzbegehrens wegen des Fehlens der aus ihrer Sicht zugesicherten Unfallfreiheit bzw. wegen arglistigen Verschweigens von Unfallschäden die Rückabwicklung eines im Juni 2001 geschlossenen Kaufvertrages über einen gebrauchten PKW VW Passat TDI Variant zum Preis von 20.000,00 DM sowie den Ersatz von auf das Fahrzeug verwendeten Reparaturkosten.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|