OLG Celle - Urteil vom 16.05.2002
14 U 188/01
Normen:
StVG § 7 § 17 ;
Vorinstanzen:
LG Bückeburg, vom 29.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 261/00

Zur Haftungsfrage bei einem Unfall zwischen einem nachts in einem Baustellenbereich liegen gebliebenen Lastzug und einem auffahrenden Bus

OLG Celle, Urteil vom 16.05.2002 - Aktenzeichen 14 U 188/01

DRsp Nr. 2002/11958

Zur Haftungsfrage bei einem Unfall zwischen einem nachts in einem Baustellenbereich liegen gebliebenen Lastzug und einem auffahrenden Bus

»Haftungsverteilung zwischen einem nachts in einem Baustellenbereich liegen gebliebenen Lastzug (40 %) und einem auffahrenden Bus (60 %).«

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ;

Tatbestand: