BayObLG - Urteil vom 26.05.2000
1 St RR 67/00
Normen:
GG Art. 103 Abs. 3 ; SDÜ Art. 54;
Fundstellen:
BayObLGSt 2000, 78
DAR 2001, 133
NStZ-RR 2001, 245
NZV 2000, 421
StV 2001, 263
VRS 99, 190

Zur strafklageverbrauchenden Wirkung von Verwaltungsentscheidungen

BayObLG, Urteil vom 26.05.2000 - Aktenzeichen 1 St RR 67/00

DRsp Nr. 2000/6900

Zur strafklageverbrauchenden Wirkung von Verwaltungsentscheidungen

»Die Auslegung von Art. 54 SDÜ führt dazu, daß nur Urteilen - zumindest aber gerichtlichen Entscheidungen - eine strafklageverbrauchende Wirkung zukommt, verfahrensabschließenden Entscheidungen einer Verwaltungsbehörde - hier dem österreichischen Straferkenntnis einer Bezirkshauptmannschaft - diese Wirkung nicht zugedacht war.«

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 3 ; SDÜ Art. 54;

Tatbestand

Der Angeklagte fuhr am 12.2.1997 gegen 3.40 Uhr von Innsbruck kommend den Pkw der Marke Audi 80 mit dem amtlichen österreichischen Kennzeichen... auf der Inntalautobahn Richtung Kufstein, obwohl er infolge vorangegangenen erheblichen Alkoholgenusses nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. An sich wollte der Angeklagte an der Anschlussstelle Kufstein-Nord die Autobahn verlassen und nach Hause fahren. Da er jedoch diese Ausfahrt übersah, gelangte er nach einer Fahrtstrecke von 800 Metern auf deutschem Staatsgebiet an den Grenzübergang Kiefersfelden-Autobahn zur Einreise in das Bundesgebiet. Eine bei ihm am 12.2.1997 um 4.25 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,93 %o im Mittelwert. Bei kritischer Selbstprüfung hätte der Angeklagte seine Fahruntüchtigkeit vor Fahrtantritt aufgrund der Trinkmenge erkennen können.