Der Angeklagte fuhr am 12.2.1997 gegen 3.40 Uhr von Innsbruck kommend den Pkw der Marke Audi 80 mit dem amtlichen österreichischen Kennzeichen... auf der Inntalautobahn Richtung Kufstein, obwohl er infolge vorangegangenen erheblichen Alkoholgenusses nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. An sich wollte der Angeklagte an der Anschlussstelle Kufstein-Nord die Autobahn verlassen und nach Hause fahren. Da er jedoch diese Ausfahrt übersah, gelangte er nach einer Fahrtstrecke von 800 Metern auf deutschem Staatsgebiet an den Grenzübergang Kiefersfelden-Autobahn zur Einreise in das Bundesgebiet. Eine bei ihm am 12.2.1997 um 4.25 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,93 %o im Mittelwert. Bei kritischer Selbstprüfung hätte der Angeklagte seine Fahruntüchtigkeit vor Fahrtantritt aufgrund der Trinkmenge erkennen können.
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