OLG Thüringen - Urteil vom 09.03.2005
4 U 646/04
Normen:
BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 839 Abs. 1 ; ThürStrG § 49 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NVwZ-RR 2006, 60
NZV 2005, 578
OLGReport-Jena 2005, 414
Vorinstanzen:
LG Meiningen, vom 08.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 58/04

Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen

OLG Thüringen, Urteil vom 09.03.2005 - Aktenzeichen 4 U 646/04

DRsp Nr. 2005/5391

Zur Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen

»Zum Umfang und den Voraussetzungen der Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen.«

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 823 Abs. 2 ; BGB § 839 Abs. 1 ; ThürStrG § 49 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin macht aus übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche ihres Mitarbeiters, des Zeugen H., wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Streupflicht - der Beklagten zu 1) geltend.

Die Beklagte zu 1) ist die Grundstückseigentümerin der gegenüber dem Anwesen .... in Bad L. gelegenen Anwohnerparkplätze, welche durch einen Gehweg von der Straße abgegrenzt werden.