LG Essen, vom 25.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 62/02
Zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren
OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2003 - Aktenzeichen 9 U 144/02
DRsp Nr. 2004/1004
Zur Verkehrssicherungspflicht der Stadt zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren
Der Verkehrssicherungspflichtige hat zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren die Maßnahmen zu treffen, die auf der einen Seite zum Schutz gegen Astbruch und Windwurf erforderlich, auf der anderen Seite der öffentlichen Hand zumutbar sind.