Die Berufung des Klägers gegen das am 28.06.2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses und das Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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