BGH - Beschluß vom 19.06.2008
IX ZR 30/06
Normen:
AUB 88/94 § 7 I (1) Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf, vom 17.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen I-4 U 18/05
LG Kleve, vom 23.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 608/03

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die nicht fristgerecht erfolgte Feststellung einer unfallbedingten Invalidität mangels grundsätzlicher Bedeutung

BGH, Beschluß vom 19.06.2008 - Aktenzeichen IX ZR 30/06

DRsp Nr. 2008/13266

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die nicht fristgerecht erfolgte Feststellung einer unfallbedingten Invalidität mangels grundsätzlicher Bedeutung

Normenkette:

AUB 88/94 § 7 I (1) Abs. 2 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft (§ 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Sie hat jedoch keinen Erfolg. Weder hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).