Die Klägerin kaufte von der Beklagten zu deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen fabrikneuen Pkw Volvo 855 TDI Combi mit Zusatzausstattung zum Preis von 75.785 DM. Der Kaufpreis wurde von der Leasinggesellschaft V.-GmbH & Co. KG, E., finanziert. Am 16. Dezember 1996 wurde das Fahrzeug an die Klägerin ausgeliefert.
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