Zwischenkredit ist mangels Stellungnahme und Vorschuss genommen

 

 

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Versicherung

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Ort, Datum

Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

der bisherige Schaden meines Mandanten ist belegt und beziffert.

Ich habe von Ihnen bisher weder eine Stellungnahme zum Haftungsgrund noch irgendeine Vorschusszahlung erhalten.

Mein Mandant ist nicht in der Lage, die fällig gewordenen Rechnungen aus eigenen Mitteln auszugleichen. Er musste einen Zwischenkredit  

in Anspruch nehmen, aus dem laufend Zinsen anfallen, worauf ich bereits hingewiesen habe.

Durch sofortige Regulierung, zumindest durch ausreichende Vorschusszahlung können Sie eine ständige Erhöhung des Schadens zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt