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Unfall vom ...; Schadennummer: ...
Sehr geehrte(r) ...,
im Hinblick auf die hier getroffene Vereinbarung, dass mein Mandant gegen außergerichtliche Zahlung durch Ihre Gesellschaft seine bereits erhobene Klage zurücknimmt, umfassen die hiernach zu erstattenden Anwaltsgebühren neben einer Verfahrensgebühr auch eine Termins- und Einigungsgebühr. Für den zusätzlichen Anfall einer Verfahrensgebühr kommt es allein auf den Inhalt des dem Anwalt erteilten Auftrags an. Dieser war für den Fall des Scheiterns der außergerichtlichen vollständigen Regulierung darauf gerichtet, wie geschehen, Klage über den Restschaden zu erheben.
Mit Eintritt dieser Bedingung und Erhebung der Klage ist folglich auch zusätzlich eine Verfahrensgebühr entstanden, auf die die Geschäftsgebühr angerechnet wurde aus dem Gegenstandswert, der ins Klageverfahren übergegangen ist (Vorbemerkung 3 Abs. 4 zum Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG).
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