Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
mein Mandant kann auch die auf den Fahrzeugschaden bezogenen Ersatzansprüche im eigenen Namen geltend machen (KG, Urt. v. 12.09.2002 - 12 U 9199/00, NZV 2003, 84).
Nach dem zwischen ihm und dem Leasinggeber abgeschlossenen Vertrag ist er hierzu ausdrücklich ermächtigt.
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