Herrn/Frau
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Ort, Datum
Unfall vom
Sehr geehrte...,
mein Mandant kann die auf den Fahrzeugschaden bezogenen Ersatzansprüche selbst geltend machen. Der Leasinggeber hat ihm ausdrücklich die Ermächtigung hierzu erteilt. Da mein Mandant aufgrund des Leasingvertrages die Wiederherstellung des Fahrzeugs bzw. die Beseitigung des durch die Beschädigung des Fahrzeugs eingetretenen Schadens schuldet, ist das von der Rechtsprechung geforderte eigene wirtschaftliche Interesse für die Geltendmachung eines fremden Anspruchs gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
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