Begründung des Anspruchs auf Neuwagenpreis gegenüber Kasko-Versicherer

 

 

 

Herrn/Frau

Name

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Unfall vom

Sehr geehrte...,

Mein Mandant hatte auch als Leasingnehmer einen Anspruch auf Versicherungsleistung im Umfang des Listenpreises für ein Neufahrzeug. Für die Erfüllung der Wiederherstellungsklausel nach § 13 Ziff. 10 AKB reicht es aus, dass das Erstfahrzeug vom Leasinggeber erworben und hierüber mit dem Leasingnehmer ein Vertrag abgeschlossen wurde.  

Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.  

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

 

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