Schmerzensgeld

Autor: Hering

Schmerzensgeld wird nur in geringer Höhe und zwar nur bis maximal 10.000 EEK gezahlt. Die Höhe ist im KFZ- Haftpflichtgesetz festgelegt. Gezahlt wird nur bei starken Schmerzen und bei Behinderungen, wenn dies gutachterlich festgestellt ist.