Autor: Göppl |
War das unfallverursachende Fahrzeug pflichtwidrig nicht versichert, befindet sich die Versicherung in Insolvenz oder ist der unfallverursachende Fahrer nicht feststellbar, besteht in Zypern ein Garantiefonds, der für entsprechende Schäden einsteht. Dessen Anschrift lautet:
Motor Insurance FundTamio Asfaliston Michanokiniton OximatonZionos Sogou 23P.O. Box 2030NicosiaZypern
Bei Fahrerflucht werden nur Personenschäden ersetzt. Ansonsten tritt der Garantiefonds bei Sach- und Personenschäden ein.
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