Autor: Christian Sitter |
Der selbständige Taxiunternehmer M sucht Rechtsanwalt R in einer Führerscheinsache auf. Die Verwaltungsbehörde hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet mit dem Ziel, M für zunächst zwei Jahre die Führung eines Fahrtenbuchs für seinen Pkw aufzuerlegen. R soll M sowohl im Verwaltungsverfahren, ggf. auch im Widerspruchs- und im anschließenden Klageverfahren vertreten. Auf Wunsch des Mandanten sucht Rechtsanwalt R den Sachbearbeiter bei der Verwaltungsbehörde in seiner Dienststelle auf. Die Dienststelle befindet sich außerhalb der politischen Gemeinde des Kanzleiorts bzw. des Wohnsitzes von Rechtsanwalt R.
Obwohl Rechtsanwalt R in der als umfangreich bzw. schwierig einzustufenden Angelegenheit schriftsätzlich vorgetragen hat, erlässt die Behörde einen entsprechenden Bescheid. Hiergegen betreibt R auftragsgemäß das Widerspruchsverfahren und nach dessen ergebnislosem Ausgang leitet er das erstinstanzliche Verfahren ein, das mit abschließendem Urteil endet.
Die anwaltliche Tätigkeit ist nach der Anzahl der gebührenrechtlichen Angelegenheiten aufzugliedern. Hier liegen nach § 17 Nr. 1 RVG drei selbständige, getrennte Angelegenheiten vor, nämlich
das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Verwaltungsverfahren), |
das Widerspruchsverfahren, |
das gerichtliche Verfahren erster Instanz. |
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|