Beispielfälle Verwaltungsrecht

Autor: Christian Sitter

Grundfall

Der selbständige Taxiunternehmer M sucht Rechtsanwalt R in einer Führerscheinsache auf. Die Verwaltungsbehörde hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet mit dem Ziel, M für zunächst zwei Jahre die Führung eines Fahrtenbuchs für seinen Pkw aufzuerlegen. R soll M sowohl im Verwaltungsverfahren, ggf. auch im Widerspruchs- und im anschließenden Klageverfahren vertreten. Auf Wunsch des Mandanten sucht Rechtsanwalt R den Sachbearbeiter bei der Verwaltungsbehörde in seiner Dienststelle auf. Die Dienststelle befindet sich außerhalb der politischen Gemeinde des Kanzleiorts bzw. des Wohnsitzes von Rechtsanwalt R.

Obwohl Rechtsanwalt R in der als umfangreich bzw. schwierig einzustufenden Angelegenheit schriftsätzlich vorgetragen hat, erlässt die Behörde einen entsprechenden Bescheid. Hiergegen betreibt R auftragsgemäß das Widerspruchsverfahren und nach dessen ergebnislosem Ausgang leitet er das erstinstanzliche Verfahren ein, das mit abschließendem Urteil endet.

Schritt 1: Bestimmung der Anzahl der Angelegenheiten

Die anwaltliche Tätigkeit ist nach der Anzahl der gebührenrechtlichen Angelegenheiten aufzugliedern. Hier liegen nach § 17 Nr. 1 RVG drei selbständige, getrennte Angelegenheiten vor, nämlich

das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (Verwaltungsverfahren),

das Widerspruchsverfahren,

das gerichtliche Verfahren erster Instanz.

Schritt 2: Wertbestimmung

aber auch