Steuerrechtsschutz vor Gerichten

Autoren: Hering/Sitter

Der Steuerrechtsschutz vor Gerichten ist unter Nr. 2.2.5 ARB 2021 normiert. Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor einem deutschen Finanz- oder Verwaltungsgericht. Nicht versichert sind notwendige Widerspruchsverfahren, die einem gerichtlichen Verfahren vorausgehen müssen. Die hierfür anfallenden Kosten muss der Versicherungsnehmer selber bezahlen. Unter diese Leistungsart fällt nicht die Verteidigung wegen Verstoßes gegen eine steuerrechtliche Ordnungswidrigkeit oder wegen einer steuerrechtlichen Strafvorschrift. Diese fallen unter den Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz. Die im Verkehrsbereich wichtigste Steuerart, die hier betroffen sein kann, ist die Kraftfahrzeugsteuer.