Grundsatz der Fahrerlaubnispflichtigkeit

Autor: Felix Koehl

Kraftfahrzeuge sind fahrerlaubnispflichtig, wenn sie auf öffentlichen Straßen geführt werden, wie sich aus § 2 Abs. 1 Satz 1 StVG ergibt. Dieselbe Regelung findet sich in § 4 Abs. 1 Satz FeV. Unter welchen Voraussetzungen hierfür eine Fahrerlaubnis erteilt wird und wieder entzogen werden kann, wird in Teil 8/2.4 bzw. Teil 8/2.5 dargestellt.