Autor: Felix Koehl |
Die Verpflichtung zur Teilnahme am Verkehrsunterricht ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Die Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften ist Tatbestandsvoraussetzung der Vorladung. In dieser müssen die Tatsachen angegeben werden, in denen die Zuwiderhandlung erblickt wird. Nicht erforderlich ist, dass der Verstoß schuldhaft begangen wurde (BGH, Beschl. v. 07.07.1966 -
Es muss feststehen, dass ein Verkehrsverstoß begangen wurde.
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