Einführung

Autor: Bister

Katalog der Vorschriften

Die Lenkzeitenregelungen haben juristisch und wirtschaftlich einen sehr weiten Wirkungskreis. Sie sind zunächst klassische Arbeitnehmerschutzvorschriften, weil der Arbeitnehmer vor überlangen Lenk- und Arbeitszeiten geschützt werden soll. Sie dienen gleichzeitig aber selbstverständlich auch dem Schutz des Straßenverkehrs, weil die anderen Verkehrsteilnehmer vor übermüdeten Fahrern und der davon ausgehenden Gefährdung geschützt werden sollen. Und sie regeln schließlich den europäischen Wettbewerb zwischen den Fuhrunternehmern, um zu verhindern, dass einige Unternehmer durch besonders lange Lenkzeiten Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Unternehmern mit kürzeren Lenkzeiten gewinnen.

Fahrer von Omnibussen und Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,8 t müssen bestimmte Höchstlenkzeiten einhalten.

Gesetzliche Grundlage für die einzuhaltenden Lenkzeiten sind die nachstehend aufgeführten EWG-Verordnungen, EU-Übereinkommen, die Fahrpersonalverordnung und das Fahrpersonalgesetz.

Es besteht mithin eine Fülle von nationalen und europäischen Übereinkommen, die an Komplexitiät kaum zu überbieten sind. Im Einzelnen ist folgende gesetzliche Gemengelage vorhanden:

( v. 19.02.1987, zuletzt geändert am 09.05.2005), beinhaltend bußgeldbewehrte Regelungen für die Beschäftigung von Fahrer und Beifahrer bei Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.