Strafrecht

Autor: Bister

Das EU-Recht selber enthält keine Ahndungsmöglichkeit; dies ist eine nationale Angelegenheit. Diese Umsetzung ist in § 8 FPersG, §§ 21-25 FPersVO geschehen.

Führt aber die Organisation eines Speditionsunternehmens dazu, dass die Fahrer ständig die vorgeschriebenen Lenkzeiten überschreiten müssen, und die Übermüdung der Fahrer zu einer permanenten Fahruntüchtigkeit, wird auch dem Unternehmer vorgeworfen, eine Bedingung für einen Unfall verursacht zu haben. Bei wertender Betrachtungsweise liegt damit der Schwerpunkt der strafrechtlichen Vorwerfbarkeit in diesem aktiven über einen langen Zeitraum dauernden Tun. Das daneben bestehende ebenfalls pflichtwidrige Unterlassungsverhalten, nämlich das dem Unternehmer mögliche Unterlasen des Hinderns der Weiterfahrt des offensichtlich erschöpften Fahrers S, tritt demgegenüber zurück (LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 08.02.2006 - 2 Ns 915 Js 144710/2003).

Bei nachgewiesener Unfallverursachung durch Sekundenschlaf des Fahrers wegen nicht eingehaltener Lenk- und Ruhezeiten und Übermüdung kann die Müdigkeit auch in strafrechtlicher Hinsicht für den Fahrer Bedeutung erlangen, wenn er infolge der Ermüdung nicht mehr in der Lage war, sein Fahrzeug sicher zu führen (vgl. § 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB).

Im Zusammenhang mit Tachoscheiben sind sämtliche Urkundsdelikte, aber auch Fälschungen technischer Aufzeichnungen möglich, insbesondere die §§ 267, 274 und 268 .